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Sofortprogramm für Corona bedingte Investitionen


Mit dem Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen unter dem Titel „Kultureller Neustart“ werden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen gefördert, die zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind. Hierzu zählen bspw. der Einbau von Schutzvorrichtungen, Optimierung in der Besuchersteuerung, die Einführung von digitalen Veranstaltungen u.v.m. Antragsberechtigt sind hier kleine und mittlere Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Konzerthallen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.

Overhead-Kosten werden als Pauschale in Höhe von 10 Prozent der beantragten Honorarkosten anerkannt. Zusätzliche Personalkosten, Sachkosten und Investitionen werden in der Höhe von bis zu 10.000 Euro gefördert, wenn sie zur Schaffung spezieller Veranstaltungsbedingungen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes notwendig sind. Hinsichtlich der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten wäre es wünschenswert, dass Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Kultureinrichtungen und weitere Partner den Antragstellern entgegenkommen. Die maximale Fördersumme pro gefördertem Projekt beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. Ein Eigenanteil von 5 Prozent wird erwartet, der auch durch Eigenleistung erbracht werden kann.

Eine Förderung kann nur für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 31. Juli und dem 30. September 2020 stattfinden, beantragt werden. Eine Antragsstellung ist zunächst bis zum 15. Juli möglich.

Ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen findet ihr hier!

 

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