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Kultur Sommer 2020 – Masterplan Kultur BW


Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ – als ein Teil des Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand – stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg rund 2,5 Mio. Euro zur Verfügung, um das kulturelle Leben wiederzubeleben und kleine Veranstaltungen aller Sparten zu fördern.

Die Mittel werden dafür eingesetzt, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. 

Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehende Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werde können.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (e.V., gGmbH, GmbH etc.), deren Gründungsdatum vor dem 01. September 2019 liegt.

Gefördert werden Gangen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter_in und/oder Dirigenten zahlen.

Overhead-Kosten werden als Pauschale in Höhe von 10 Prozent der beantragten Honorarkosten anerkannt. Zusätzliche Personalkosten, Sachkosten und Investitionen werden in der Höhe von bis zu 10.000 Euro gefördert (…)

Ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen findet ihr hier!

 

 

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