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Kommunales Förderprogramm „Clubs und Musikspielstätten“


Die Tatsache, dass Kultureinrichtungen wieder geöffnet haben und dass überall in der Stadt sommerliche Open-Air-Kulturangebote entstanden sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass viele Kultureinrichtungen dennoch stark unter den Corona-bedingten Einschränkungen ihres Kulturbetriebes zu leiden haben und ihre Einnahmemöglichkeiten weit von dem Potenzial vor der Krise entfernt sind.

Davon sind auch viele Musikclubs und Musikspielstätten betroffen, die nicht nur für viele Bürgerinnen und Bürger einen wesentlichen Baustein des kulturellen Lebens in Freiburg darstellen, sondern die auch für die Existenz vieler Freiburger Musiker_innen  und DJs eine wichtige Rolle spielen.

Mit dem gestern beschlossenen Förderprogramm „Clubs und Musikspielstätten“ von 100.000 Euro möchte die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass Live-Konzerte sowie Veranstaltungen mit DJs auch unter erschwerten Rahmenbedingungen stattfinden können.


Die Abgabefrist für Anträge für das Förderprogramm „Clubs und Musikspielstätten“ endet am 11. September 2020.

Auch die Räume der städtischen Tochter FWTM sind zentrale Veranstaltungsorte für viele Kulturveranstalter in der Stadt. Bei gleichbleibenden Mieten und einer geringeren Platzauslastung steht jede Veranstaltungsplanung vor einer hohen Hürde. Deswegen eröffnet sich über das neue Förderprogramm „Erstattung von Mieten für Kulturveranstaltungen in den Räumen der FWTM“, das ebenfalls mit 100.000 Euro ausgestattet ist, für alle Kulturveranstalter die Möglichkeit, 50 Prozent der Miete erstattet zu bekommen. Die Erstattung von Mietkosten für Kulturveranstaltungen in den Räumen der FWTM gilt für den Zeitraum vom 1. August bis zum Ende des Jahres. 

Beide Förderprogramme sind somit gleichzeitig Kulturförderung wie auch Wirtschaftsförderung. Ziel der Kulturförderung ist es, vielfältige kulturelle Angebote in der Stadt durch die finanziellen Unterstützungen zu ermöglichen. Ziel aus Wirtschaftsförderungssicht ist es, Kulturunternehmen in dieser Stadt in dieser schwierigen Zeit finanziell zu stärken und zu erhalten.  

Zusätzlich zu diesen beiden Förderprogrammen geht die Verwaltung offensiv auf die von der Stadt geförderten Kultureinrichtungen zu und analysiert die jeweils zu erwartenden Jahresergebnisse, die auf Grund der Corona-Krise stark von den ursprünglich geplanten Jahresergebnissen abweichen werden. Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieses Verfahrens dem Gemeinderat vorlegen, so dass dieser sich ein umfassendes Bild für die anstehenden Haushaltsberatungen machen kann. 

Das Verfahren der Stadt Freiburg beinhaltet auch die Möglichkeit, dass die Kultureinrichtungen, die die Corona-Krise am härtesten getroffen hat und die sich einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gegenüber sehen, sich direkt an das Kulturamt wenden können. Die Anträge bei drohender Zahlungsunfähigkeit sind laufend möglich. In diesen Fällen wird das Kulturamt die prekäre finanzielle Lage von Kultureinrichtungen direkt für den Gemeinderat zur Entscheidung über eine mögliche Unterstützung aufarbeiten.

Die Antragsformulare für den Kulturbereich sowie detaillierte Informationen werden unter www.freiburg.de/kulturamt veröffentlicht. Weitere Informationen zu den beiden Förderprogramm und dem Verfahren im Kulturbereich sind beim Kulturamt telefonisch unter der 201- 2101 oder per E-Mail unter kulturamt@stadt.freiburg.de erhältlich.

(Pressemitteilung)

 

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